Rechtsanwalt in Wolfsburg: Fachgebiet finden und Erstberatung
Der passende Anwalt ist der mit dem richtigen Schwerpunkt, nicht der mit der kürzesten Anfahrt. Recht ist in Fachgebiete geteilt, und wer im Arbeitsrecht zu Hause ist, ist im Verkehrsrecht Gast. Suchen Sie deshalb in dieser Reihenfolge: erst den Fall einordnen, dann das Fachgebiet bestimmen, dann die Kanzlei auswählen, dann die Erstberatung vorbereiten. Wer diese Reihenfolge einhält, spart Geld und bekommt bessere Antworten.
Welches Fachgebiet passt zu Ihrem Fall?
Die meisten Fälle lassen sich in wenigen Sätzen einordnen, wenn man die richtige Frage stellt: Wer steht Ihnen gegenüber, und worum geht es. Streit mit dem Arbeitgeber ist Arbeitsrecht. Streit mit dem Vermieter ist Mietrecht. Ein Unfall ist Verkehrsrecht, gegebenenfalls mit Versicherungsrecht. Trennung, Unterhalt und Sorge sind Familienrecht. Erbschaft ist Erbrecht. Vorwürfe der Behörden oder der Staatsanwaltschaft sind Strafrecht, und dort sollten Sie nichts sagen, bevor Sie mit jemandem gesprochen haben. Streit über ein gekauftes oder gebautes Werk ist Kauf- oder Baurecht. Diese Zuordnung ist kein Selbstzweck. Viele Anwälte führen einen Fachanwaltstitel, der eine nachgewiesene Vertiefung in einem Gebiet bedeutet, und das ist ein brauchbares Auswahlkriterium. Wichtiger noch ist die Frage, ob die Kanzlei Fälle wie Ihren regelmäßig bearbeitet. Fragen Sie danach direkt. Und wenn Sie sich nicht sicher sind, in welches Gebiet Ihr Fall fällt, beschreiben Sie ihn am Telefon kurz: Eine ordentliche Kanzlei sagt Ihnen, wenn sie nicht zuständig ist, und verweist weiter.
Wie bereiten Sie die Erstberatung vor?
Die Erstberatung ist ein abgegrenztes Gespräch, in dem Sie Ihren Fall schildern und eine erste rechtliche Einschätzung bekommen. Sie ist in aller Regel kostenpflichtig, aber in ihrer Höhe für Verbraucher begrenzt, und Sie sollten vorher fragen, was sie kostet. Ihr Wert hängt fast vollständig an Ihrer Vorbereitung. Bringen Sie eine kurze schriftliche Zeitleiste mit: was wann geschehen ist, wer beteiligt war, was schriftlich vorliegt. Bringen Sie die Unterlagen mit, aber sortiert, nicht als Stapel. Und bringen Sie vor allem Ihre Frage mit. Anwälte werden für Antworten bezahlt, und wer eine Stunde lang erzählt, ohne zu fragen, bekommt Zuhören statt Beratung. Formulieren Sie also vorher: Möchten Sie wissen, ob Ihre Position tragfähig ist, was ein Verfahren kosten würde, wie hoch die Aussichten sind oder was Sie jetzt konkret tun sollen. Wichtig ist außerdem die Vollständigkeit. Verschweigen Sie nichts, auch nicht das, was gegen Sie spricht. Ein Anwalt, der die Schwachstelle Ihres Falls erst vom Gegner erfährt, kann sie nicht mehr abfangen.
Wie wird die Vergütung vereinbart?
Anwaltliche Vergütung folgt im Grundsatz einer gesetzlichen Ordnung, die sich am Gegenstandswert orientiert: Je höher der Wert des Streits, desto höher die Gebühren. Daneben ist eine Vergütungsvereinbarung möglich, etwa nach Stundensatz oder als Pauschale, und in vielen Fällen ist sie sinnvoll, weil sie planbar ist. Beides ist zulässig, und beides sollte schriftlich sein, bevor gearbeitet wird. Fragen Sie deshalb im ersten Gespräch, wie abgerechnet wird und womit Sie ungefähr zu rechnen haben, wenn der Fall den erwartbaren Weg nimmt. Ein Anwalt, der darauf ausweicht, ist der falsche. Fragen Sie auch nach dem Kostenrisiko im Fall des Unterliegens, denn im Zivilverfahren trägt die unterlegene Seite in der Regel die Kosten, und dazu gehören nicht nur die eigenen. Wer plant, vergleicht, und wer vergleicht, braucht gleiche Grundlagen: Schildern Sie mehreren Kanzleien denselben Sachverhalt und fragen Sie jede dasselbe. Aber wählen Sie nicht nach dem Preis. Ein Anwalt, der Ihren Fall kennt, ist selten der günstigste und meistens der wirtschaftlichere.
Wann kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel?
Möglichst früh. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, gehört die Deckungsanfrage an den Anfang und nicht ans Ende. Dabei wird geklärt, ob der Versicherer für Ihren Fall eintritt, und die Antwort hängt davon ab, welche Bausteine Ihr Vertrag enthält, ob es Wartezeiten gibt und wann der Fall entstanden ist. Diese Anfrage können Sie selbst stellen, häufiger übernimmt sie die Kanzlei, und viele tun das als Selbstverständlichkeit. Fragen Sie danach, bevor Sie beauftragen. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Deckung klären, dann Arbeit beauftragen. Wer es andersherum macht, hat unter Umständen eine Rechnung und keine Zusage. Ebenfalls wichtig ist ein nüchterner Blick: Eine Deckungszusage bedeutet, dass die Kosten übernommen werden, nicht dass Ihr Fall gut ist. Diese beiden Fragen haben nichts miteinander zu tun, und nur Ihr Anwalt beantwortet die zweite.
Was Sie mitnehmen sollten
Ordnen Sie Ihren Fall einem Fachgebiet zu, bevor Sie eine Kanzlei suchen, und fragen Sie direkt, ob solche Fälle dort regelmäßig bearbeitet werden. Gehen Sie mit Zeitleiste, sortierten Unterlagen und einer klaren Frage in die Erstberatung. Und klären Sie Deckung und Vergütung, bevor die Arbeit beginnt, nicht danach.